Sponsoring Patientenverfügung auf Karte

Sie wollen Sponsor für die Patientenverfügung auf Karte werden?

Patientenverfügung auf Karte Sponsoring

Prima. Das geht ganz einfach.

Für Privatkunden:

Sie wollen zum Beispiel Ihre Familie und andere Angehörige unterstützen, sich einen Patientenverfügungsausweis anzuschaffen?

Dann können Sie bei uns ein Sponsoring abschließen.

Dabei bestimmen Sie die Höhe Ihrer Förderung.

Das beginnt bei 10% und geht bis zu 100%. Sie können auch feste Beträge wählen und / oder die Jahresgebühren übernehmen.

So eine Patientenverfügung auf Karte ist auch ein tolles Geschenk!

 Hier gelangen Sie zum Sponsorauftrag.

 

Für Geschäftskunden:

Sie wollen Ihren Kunden oder Patienten etwas Gutes tun? Dann werden Sie zum Sponsor für den Patietenverfügungsausweis.

Sie entscheiden, in welcher Höhe Sie Ihren Beitrag leisten wollen. Das beginnt bei 10% bis zur gesamten Höhe.

Sie erhalten einen eigenen Sponsor-Code und wir rechnen mit ihnen nur die tatsächlich benutzten Codes monatlich ab.

Wer es noch besonderer haben möchte, kann sein Firmenlogo auf die Karte der Patientenverfügung drucken lassen.

Mehr Informationen finden Sie in dem Sponsorvertrag hier.

Für Firmenkunden:

Sie möchten Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, sich einen Patientenverfügungsausweis austellen zu lassen?

Kein Problem. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Subvention und die entsprechenden Parameter, wie Firmenlogo oder Versand als Sammelauftrag.

Auch in dieser Variante rechnen wir monatlich mit Ihnen die tatsächlich herausgegebenen Karten mit Ihnen ab.

Hier gelangen Sie zum Sponsoring-Antrag für Firmenkunden.

Sollten Sie hierzu spezielle Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Mail.

Aktuelle Sponsoren der Patientenverfügung auf Karte sind z.B.:

DocMeRo Deutschland

Sponsor Patientenverfügung auf Karte DocMeRo

DocMeRo ist offizieller Sponsor der Patientenverfügung auf Karte

 

* Hier werden nur die Sponsoren der Patientenverfügung auf Karte aufgeführt, die dem ausdrücklich zugestimmt haben. Es kann also durchaus sein, daß die Praxis ihres Arztes oder der unterstützenden Firma nicht angezeigt wird.